Hochzeit Ja oder Nein – Ich habe nun offizielle Antworten –

Hochzeit zu Corona Zeiten 4Jahreshochzeiten Ines Göge

Hochzeit Ja oder Nein – Ich habe nun offizielle Antworten –

Ich hatte schlaflose Nächte hinter mir, weil ich als Hochzeits- und Eventplanerin nicht wusste, was ich Euch auf Eure Fragen antworten kann. Hochzeit JA oder NEIN?!

Ich habe recherchiert und nachgefragt und mich auch der Aktion des Radiosenders WDR 2 bedinet: Dieser hat nämlich die tolle Aktion „Ihre Fragen zu Corona“ und ich dachte mir, jetzt frag ich einfach und habe meine Email hingeschickt. Und…!!! Ich habe sogar eine Antwort erhalten. Ich kann Euch nun also besten Gewissens und mit entsprechenden Links zur Landesregierung Rückmeldung geben:

Hier die Rückmeldung des WDR 2 (wichtige Passagen habe ich markiert):

Hier muss man in NRW unterscheiden zwischen dem Kontaktverbot, das aktuell nur für die Öffentlichkeit gilt, und dem Verbot für Veranstaltungen und Versammlungen, das auch für private Räume gilt. 

Von Besuch zu Hause wird zwar dringend abgeraten, aber er ist laut dem Kontaktverbot nicht verboten. Auch eine kleinere Geburtstagsfeier in der eigenen Wohnung oder im eigenen Garten ist definitiv nicht zu empfehlen, aber eben nicht verboten. Die Landesregierung schreibt aber auch: “Sollte sich jedoch zukünftig ergeben, dass viele Uneinsichtige nun im privaten Bereich zu ausufernden Feiern usw. einladen und so ihre Mitmenschen gefährden, dann müsste über eine Ausdehnung des Verbots von Zusammenkünften/Ansammlungen auch für den privaten Bereich nachgedacht werden.”

Was aber sowohl öffentlich als auch privat verboten ist, sind Veranstaltungen und Versammlungen. Die zeichnen sich laut Landesregierung durch eine gewisse Struktur und Organisation aus. Es gibt jemanden, der die Veranstaltung oder Versammlung organisiert und einen festgelegten Rahmen. Beispiele wären Konzerte oder eine Autorenlesung. Aber eben im Ausnahmefall auch große Geburtstage oder Hochzeiten. Denn auch die können Veranstaltungs- oder Versammlungscharakter haben, zum Beispiel aufgrund einer hohen Besucherzahl oder einem “Festprogramm” inklusive Bühnenauftritten.

(((Quellen: §11 und §12 in der Coronaschutzverordnung NRW

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-03-30_coronaschvo_idf_der_aendvo.pdf 

Im FAQ der Landesregierung steht: 

Welche Regelungen gelten für Veranstaltungen und Versammlungen?


Zusammenkünfte und Ansammlungen sind als solche Treffen von Menschen zu sehen, die einen weniger strukturierten Rahmen haben. Beispiele wären ein Abendessen mit Freunden oder auch eine Geburtsfeier in einem gewöhnlichen Umfang. Zusammenkünfte und Ansammlungen, die diese Kriterien erfüllen, sind derzeit gemäß nur im öffentlichen Raum verboten und im privaten Bereich nicht untersagt. Auch für den privaten Bereich gilt allerdings der Appell, soziale Kontakte zu reduzieren, soweit das irgend geht. Derzeit scheint dieser Appell zu fruchten und die Menschen in unserem Land verhalten sich auch in ihrem privaten Bereich sehr vernünftig und dem großen Risiko angemessen. Sollte sich jedoch zukünftig ergeben, dass viele Uneinsichtige nun im privaten Bereich zu ausufernden Feiern usw. einladen und so ihre Mitmenschen gefährden, dann müsste über eine Ausdehnung des Verbots von Zusammenkünften/Ansammlungen auch für den privaten Bereich nachgedacht werden. Davon abgesehen dürften allerdings schon heute im Ausnahmefall auch Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern, z.B. wegen einer außerordentlich großen Besucherzahl, wegen eines „Festprogramms“ mit Auftritten von Künstlern oder wegen sonstigen „Eventcharakters“, als Veranstaltungen anzusehen sein, so dass sie schon heute auch im privaten Bereich unzulässig sind.”

https://www.land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus

 Mit freundlichen Grüßen und kommen Sie gut durch diese Zeit 

Ihr Team von Coronavirus@wdr.de

 PS: Auch für die Experten und unser Team sind dies außergewöhnliche Zeiten, in denen sich die Situation schnell ändern kann. Soweit wir uns auf aktuelle Fragen beziehen, spiegelt unsere Antwort unseren Kenntnisstand von heute wider. Und bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine juristische oder medizinische Beratung geben dürfenWenden Sie sich hierzu bitte an einen Fachmann.

Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen die folgenden Seiten und unseren Podcast „Coronavirus – Doc Esser klärt auf“.

https://www.quarks.de/gesundheit/medizin/corona-virus-das-wissen-wir/

https://www1.wdr.de/nachrichten/themen/coronavirus/ticker-corona-virus-nrw-100.html

https://www.ardaudiothek.de/coronavirus-doc-esser-klaert-auf/72578238

 

Eine HochzeitsFEIER solltet Ihr also aus Rücksicht und aus gesundheitlicher Sicht besser verschieben. Es sind zu viele Lücken und Unsicherheiten, die Euch und Eure Gäste einfach zu sehr stressen. Wir haben jetzt das Verbot bis 31.08.2020. Und dann? Keiner weiß es. Nicht mal die Regierung. Werden die Location wieder öffnen können? Können die Gäste ungezwungen zusammenkommen? Kann der DJ auflegen für die Party am Abend? Können Eure Gäste in Hotels und Pensionen überhaupt einkehren und übernachten? Dürft Ihr in den Genuss von Makeup Visagisten kommen oder besteht da auch immer noch ein Verbot? Und die Frisöre? usw.

Einen Lichtblick kann ich Euch geben: HEIRATEN dürft Ihr. Ihr dürft JA zueinander sagen und das ist doch das Wichtigste.

Lasst uns miteinander sprechen, was wir gemeinsam tun können, was möglich ist, welche Dienstleister Euch zur Verfügung stehen können und vor allem dürfen und wie wir das Finanzielle regeln können. Und das WICHTIGSTE: Wie Ihr emotional damit umgehen könnt.
Es gibt für alles eine Lösung. Und ich helfe Euch dabei.

Ines Göge, Eure Hochzeitsplanerin, freie Traurednerin und Hochzeitssängerin

 



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