Hochzeit JA oder NEIN – Teil 4 –

Willkommen zu unserer Hochzeit

Hochzeit JA oder NEIN – Teil 4 –

Mittlerweile bin ich tatsächlich bei Teil 4 angekommen. Der Wahnsinn, oder?!

Es gibt also Neuerungen und Änderungen. Die findet Ihr unter folgendem Link:

Land.NRW Wichtige Fragen

Ebenso findet Ihr unter folgendem Link die neue Version der Coronaschutzordnung vom 16.06.2020

Aktuelle Coronaschutzverordnung

Für Euch fasse ich die wichtigen Themen zu HOCHZEIT und FEIER wie folgt zusammen:

 

Wenn Ihr eine Hochzeit und/oder Feier im öffentlichen Raum begeht, ist es dabei geblieben, dass ausschließlich Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und -partner zusammentreffen dürfen und das ausschließlich aus max. 2 verschiedenen Haushalten. Andere Zusammenkünfte sind derzeit noch unzulässig.

Im öffentlichen Raum ist der Abstand von 1,5 Metern zu beachten. Wenn diese Einhaltung nicht gewährleistet ist, ist das Tragen eines Mund-/Nasenschutzes einzuhalten.

Bei einer Feier im öffentlichen Raum ist laut Coronaschutzverordnung eine Rückverfolgbarkeit maßgeblich, d. h. Ihr solltet dann dem Veranstalter bzw. der Location eine Gästeliste mit den vollständigen Namen, Adressen und Telefonnummern sämtlicher Gäste und Beteiligter (inkl. Trauredner, Fotografen usw.) abgeben. Somit ist eine Rückverfolgung ggf. im schlimmsten Fall gewährleistet.

Eure Hochzeitslocation selbst hat sich an die Hygiene- und Infektionskonzepte zu halten und ggf. dem Ordnungsamt einzureichen.

Hier solltet Ihr Euch direkt mit der Location in Verbindung setzen und alles detailliert erfragen und Euch ggf. schriftlich geben lassen. Betrachtet das als Eure eigene Schutzmaßnahme gegen eventuelle Bußgelder.

Hochzeiten sind im öffentliche Bereich nun gestattet mit höchstens 50 Teilnehmern/Gästen. Das Abstandsgebot und eine Verpflichtung zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes gelten dabei nicht, soweit Ihr hier Vorkehrungen zur Hygiene schafft und eine Rückverfolgung gewährleistet ist. Siehe oben.

 

Sofern Ihr im privaten Raum feiert, achtet aus Höflichkeit, Anstand und gegenseitiger Rücksichtnahme auf Abstand und Hygiene. Die Gesundheit geht vor. Auch gegenüber Euren beteiligten Dienstleistern wie z. B. Catering, Verleihservice, Konditorei, Floristik, Makeup/Visagisten, Fotograf und Traurednern.

Seid Euch gegenüber Euren Gästen, sprich der Familie und den Freunden fair und teilt Ihnen Eure Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen rechtzeitig mit, damit diese frei entscheiden können, ob sie an der Hochzeit und der anschließenden Feier teilnehmen möchten. Verzichtet auf Umarmungen und körperliche Herzlichkeiten, als Eigenschutz.

Ines Göge



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