Jetzt heißt es ANMELDEN – Neue Regelungen für Eure Hochzeiten –

Sektempfang zur Trauung

Jetzt heißt es ANMELDEN – Neue Regelungen für Eure Hochzeiten –

Mit jeder Neufassung der Coronaschutzverordnung gibt es neue Regelungen und Änderungen.

Durch die aktuellen Neuinfizierungen und Gegebenheiten in NRW hat sich diese Verordnung nun ein weiteres Mal – drastisch – geändert. Die aktuelle Fassung tritt allerdings mit Ablauf des 31.10.2020 außer Kraft. D. h. mit dem 01.11.2020 wird es eine Fassung geben. Es bleibt also spannend. Leider.

Gem. der neuen Regelungen sind also Hochzeiten ab 50 Personen beim Ordnungsamt anzumelden.

Ich habe mich gefragt, wie das die Ordnungsämter sehen?! Haben diese Formulare, die man dazu ausfüllen kann? Welches Ordnungsamt ist eigentlich zuständig? Das am Wohnort, der Kreis? Gibt es entsprechend eingereichtete Email-Adressen oder Kontaktformulare für die nun eingehenden Anmeldungen für die Hochzeiten?

Ich habe also für Euch einige Ordnungsämter hier in meiner Region kontaktiert: Schwerte/Unna, Iserlohn, Witten, Hagen und Hattingen. Von den meisten habe ich auch eine Rückmeldung erhalten.

Ich möchte hier aber explizit das Ordnungsamt der Stadt Dortmund besonders hervorheben, die sich über meine Anfrage gefreut und mich als Multiplikatorin willkommen geheißen haben.

Ich fasse nun also für Euch die bestehenden Vorschriften zusammen und gebe Euch eine Zusammenfassung für Eure Anmeldung Eurer Hochzeit.

Hochzeiten im öffentlichen Raum sind bis max. 150 Gäste ohne die üblichen Mindestabstände und Mund-Nase-Schutz zulässig. Zu den 150 Gästen zählen das Brautpaar und sämtliche Gäste UND ALLE Kinder.

Für Eure Hochzeiten ab der 50. Person gilt eine Anzeigepflicht bei der örtlichen Ordnungsbehörde. Euer zuständiges Ordnungsamt findet Ihr in Eurer Stadt, Eurer Gemeinde oder in Eurem Landkreis. Dies könnt Ihr z. B. in Eurem Rathaus oder dem Bürgerbüro erfragen.

Anmeldungen für das Ordnungsamt der Stadt Dortmund schickt Ihr an folgendes Funktionspostfach
Corona.Ordnungsamt@stadtdo.de

Eure Anmeldung muss 3 Werktage vor dem Termin schriftlich (möglichst per Email) erfolgen und folgende Informationen enthalten:

  • die für die Durchführung der Hochzeit verantwortliche Person/en mit Name, Anschrift/en und Telefonnummer/n
  • den Ort der Hochzeit/Feierlichkeit
  • die Art der Veranstaltung (Hochzeit, Geburtstag, Jubiläum, Taufe usw.)
  • die voraussichtliche Gästezahl inkl. Kinder (d. h. tatsächlich die Anzahl der Gäste, die wirklich zugesagt haben)

 

Eure Hochzeit ist NICHT genehmigungspflichtig, sprich Ihr erhaltet KEINE Genehmigung, um feiern zu können. Ihr braucht also nicht auf eine Genehmigung im Briefkasten zu warten. Es geht hier lediglich darum, Eure Hochzeit bzw. Eure Feierlichkeit dem Ordnungsamt zu melden.

Das Amt bestätigt Euch aber gern, wenn Ihr das möchtet, dass Eure Anmeldung dort eingegangen ist. Das kann mit Blick auf den ganzen Stress beruhigend sein und Ihr habt ggf. etwas Schriftliches als Nachweis.

Das Ordnungsamt und die Gesundheitsämter beobachten aber mit Unterstützung des Landeszentrums Gesundheit fortlaufend das lokale, regionale und landesweite Infektionsgeschehen.

Sofern die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Eurer Stadt/Eurem Kreis eine kritische Grenze erreicht, kann es zu Einschränkungen der Personenzahl für Eure Hochzeitsfeier kommen. Hier solltet Ihr das Tagesgeschehen beobachten und die Tages-Inzidenz (Neuerkrankungen) überwachen und ggf. beim Ordnungsamt nach dem aktuellen Stand fragen.

Die oder der Verantwortliche für Eure Hochzeit muss eine Gästeliste mit sämtlichen Namen, Anschriften, Telefonnummern und möglichst auch Email-Adressen aufstellen, diese ggf. während der Veranstaltung aktualisieren und vier Wochen lang (für evt. notwendige Zugriffe des Gesundheitsamtes) aufbewahren. Neben der Sitzordnung kommt nun also noch die Tafel mit der Gästeliste.

Bei Eurer Hochzeit in einer Location liegt die Verantwortung in der Regel bei dem Betreiber. Dieser sollte auch mit den speziellen Regelungen für die Abgabe von Speisen und Getränken vertraut sein. Klärt das aber unbedingt im Vorfeld mit dem Betreiber ab. Nicht, dass es zu Missverständnissen kommt.
Zu den Regelungen gehören vorrangig:

 

  • In den Toiletten/Waschräumen usw. sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen.
  • Beschäftigte mit Kontakt zu Gästen (Service etc.) müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
  • In stark frequentierten Bereichen (z. B. Eingang/Toiletten) sollen Abstandsmarkierungen angebracht werden.
  • Außerhalb des Veranstaltungsraumes, z. B. auf dem Weg zu den Toiletten, gilt nach wie vor Maskenpflicht.
  • Für Tische und Tanzflächen (sog. Bewegungsflächen) muss der Betreiber eine Raumskizze erstellen, aus der sich die Abstände erkennen lassen.
  • Kränkelnden Gästen ist der Zutritt zu verwehren.
  • Gäste müssen sich nach Betreten der Innen-/Außengastronomie die Hände waschen oder desinfizieren.
  • Selbstbedienungsbuffets sind ohne gesonderte vorherige Händedesinfektion zulässig.
  • Gebrauchsgegenstände (Salz, Pfeffer….) dürfen offen auf den Tischen stehen.
  • Stehtische in abgegrenzten Bereichen der Außengastronomie müssen nicht auf bestimmte Peresonen zugewiesen werden.
  • Für Eure Hochzeit gilt die sonst übliche Sitzplatzpflicht in der Innengastronomie nicht.
  • Für die Hochzeitsfeier muss entweder die ganze Location/Eventhalle oder ein abgetrennter, gut zu durchlüftender Raum zur Verfügung gestellt werden.

 

Das Ordnungsamt der Stadt Dortmund hat einen tollen Passus in seiner Email, den ich nun als Zitat hier einfügen möchte. Bitte nehmt Euch das zu Herzen. Es geht hier um Eigenverantwortung:

Wie Sie sicher den Medien im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Infektionsgeschehen in Hamm entnehmen konnten, haben dort aus einem Anlass mehrere Feierlichkeiten stattgefunden – mit verheerenden Folgen. Wenn anlässlich einer Hochzeit mehrere Feiern, z.B. zusätzlich ein Henna-Abend oder ein Polterabend stattfinden, möglicherweise auch Zusammenkünfte an unterschiedlichen Veranstaltungsorten oder -tagen, entstehen Infektionsketten, die kaum oder nicht mehr beherrschbar sind. Das gefährdet die Gesundheit vieler Menschen und führt in den betroffenen Regionen zu massive Einschränkungen der Wirtschaft und des täglichen Lebens. Unabhängig von den jetzt von der Landesregierung umgesetzten Verschärfungen halte ich Mehrfachfeiern für unzulässig. Erlaubt ist eine Feier pro Anlass, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das auch gegenüber Ihren Brautpaaren kommunizieren könnten.“

Ein weiterer wichtiger Punkt ist in dieser Rückmeldung des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund angeführt worden, nämlich der des „Tanzens“. Auch hier ist eine Eigenverantwortung sehr wichtig und wünschenswert. Zitat aus der Email der Stadt Dortmund dazu:

Niemand wird einem Brautpaar den Hochzeitstanz verwehren wollen; mit Blick auf das Infektionsgeschehen stellt es allerdings einen großen Unterschied dar, ob 150 Gäste zusammen sitzen und feiern oder ob sie in einer mehrstündigen Veranstaltung miteinander tanzen. Mit dem Tanzen geht eine Beschleunigung der Atmung und damit ein erhöhter Ausstoß von Aerosolen einher – die Ansteckungsgefahr steigt, der üblicherweise erfolgende Wechsel der Tanzpartner*innen erhöht diese Gefahr zusätzlich. Eine verbindliche Aussage des Gesundheitsministeriums zur Frage der Zulässigkeit von Hochzeiten in Form von Tanzveranstaltungen steht noch aus.“ Ein sehr guter Ansatz, über den Ihr auf jeden Fall nachdenken solltet.

Als Hochzeitsplanerin und Traurednerin habe ich in den letzten Jahren Erfahrungen gesammelt und kann Eure, als auch die der Ämter und des Landes bestehenden Ängste und Bedenken sehr gut verstehen. Denn wie heißt es immer so schön „jede Hochzeit ist individuell und wird anders gefeiert“. Das heißt aber auch, dass routinierte Abläufe und Vorschriften oft der Tod für eine Hochzeit und/oder Feierlichkeit darstellen. Denn genau dieses Individuelle macht ja eine Hochzeit bzw. eine ganz persönliche Feierlichkeit aus.

Sehen wir es mal positiv, ich weiß, ist schwer, aber…

Es ist einfach jetzt eine Zeit gekommen, in der nicht nur Dienstleister der Hochzeitsbranche, kreativ werden müssen, sondern auch Ihr, liebe Brautpaare.

Mit ein bisschen mehr Planungsarbeit, gern auch z. B. mit mir als Profi, neuen Konzepten, Tagesabläufen, neuen Abläufen und Aufteilungen bleiben Eure Hochzeiten schön, traditionell oder modern, besonders und vor allem individuell. Nur der Weg dahin ist nun – und das für viele Jahre – ein anderer.

Wir alle wachsen an unseren Aufgaben und halten zusammen.

Und meine Kollegen, die Ämter und ich möchten Euch nach wie vor den schönsten Tag in Eurem Leben bereiten und Euch unterstützen. Lasst uns also zusammenhalten.

Alles Gute

Eure Ines Göge



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